Der AIA verpflichtet meldende schweizerische Finanzinstitute, meldepflichtige Konten zu identifizieren und an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zu melden. Die meldepflichtigen Konten umfassen dabei sowohl Konten von natürlichen Personen als auch Konten von Rechtsträgern. Wird ein Konto von einer natürlichen Person oder von einem Rechtsträger, welcher kein Finanzinstitut ist, treuhänderisch zugunsten oder für Rechnung einer Drittperson gehalten, so gilt diese Drittperson bzw. der wirtschaftlich Berechtigte als Kontoinhaber im Sinne des AIA. Bei Konten von Rechtsträgern umfasst die Identifizierungs- und Meldepflicht unter Umständen auch die beherrschende(n) Person(en). Bezüglich der detaillierteren Informationen zum Begriff des Kontoinhabers oder der beherrschenden Person konsultieren Sie den Gemeinsamen Meldestandard der OECD und die ausführenden rechtlichen Bestimmungen. Als meldepflichtiges Konto gilt nur ein Konto, dessen Inhaber oder beherrschende Personen meldepflichtige Personen sind. Als meldepflichtige Personen gelten dabei natürliche Personen oder Rechtsträger, die in Staaten steuerlich ansässig sind, mit welchen die Schweiz den AIA vereinbart hat (Partnerstaat(en)). Die meldenden schweizerischen Finanzinstitute sind verpflichtet, Informationen über meldepflichtige Konten von meldepflichtigen Personen jährlich an die ESTV zu übermitteln. Nach Erhalt tauscht die ESTV diese Daten mit der Steuerbehörde des jeweiligen Ansässigkeitsstaates der meldepflichtigen Person aus. Der Austausch erfolgt dabei nur mit Partnerstaaten.
Die meldepflichtigen Informationen beinhalten personenbezogene Daten sowie Informationen zum meldepflichtigen Konto. Personenbezogene Daten umfassen Name, Adresse, Staat der steuerlichen Ansässigkeit, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdatum des Kontoinhabers bzw. des wirtschaftlich Berechtigten oder der beherrschenden Person. Ferner werden die Kontonummer, der Gesamtbruttoertrag von Dividenden, Zinsen und übrigen Einkünften, der Gesamtbruttoerlös aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Vermögenswerten und der Gesamtsaldo oder -wert des Kontos per Ende des jeweiligen Kalenderjahres gemeldet. Zudem werden der Name und (gegebenenfalls) die Identifikationsnummer der Credinvest Bank SA gemeldet.
Die übermittelten Informationen dürfen grundsätzlich nur den Steuerbehörden des Partnerstaates, in dem die meldepflichtige Person ansässig ist, zugänglich gemacht und nur für steuerliche Zwecke verwendet werden. Es ist dem erhaltenden Staat im Prinzip untersagt, die erhaltenen Informationen an einen anderen Staat weiterzuleiten; zudem sind die Informationen vertraulich zu behandeln. Der erhaltende Staat darf die übermittelten Informationen grundsätzlich nur denjenigen Personen und Behörden zugänglich machen, die mit den Steuern dieses Staates oder mit der Aufsicht darüber befasst sind.
Eidgenössisches Finanzdepartement